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Die Rolle der Polizei im Rahmen der von Finnland geleisteten Rechtshilfe

WissenschaftTaina Neira*)*)Lic. iur. Taina Neira, Kriminaldirektorin, Finnische Zentralkriminalpolizei, Abteilung für internationale Angelegenheiten.
Der vorliegende Beitrag wird auch in finnischer Sprache in der Festschrift aus Anlass des 85-jährigen Bestehens der finnischen Zentralkriminalpolizei (Kansainvälisen rikostorjunnan edelläkävijä - Keskusrikospoliisi 85 vuotta) im Mai 2011 veröffentlicht werden.
RZ 2011, 108 Heft 5 v. 1.5.2011

Der Zweck des vorliegenden Artikels / Allgemeines über die internationale (zwischenstaatliche) Rechtshilfe

Der Zweck des vorliegenden Artikels ist es, einen Überblick darüber zu geben, wie man verfährt, wenn ein anderer Staat Finnland um Rechtshilfe in Strafsachen ersucht. Die internationalen Konventionen, die dieses Thema betreffen, werden hier nur exemplarisch genannt. Im vorliegenden Beitrag wird über die finnische Gesetzgebung betreffend die zwischenstaatliche Rechtshilfe berichtet und das Verfahren in der Praxis erläutert, worüber die ausländische Behörde oft Schwierigkeiten hat, vorher Kenntnisse zu kriegen.1)1)Siehe hierzu auch zum Beispiel den Evaluationsbericht über Finnland vom 7. Juli 2000: "Evaluation Report on Finland on Mutual Legal Assistance and Urgent Requests for the Tracing and Restraint of Property".

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