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Entscheidungen in Übersicht EÜ73 (RZ 2011, 94)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 94 Heft 4 v. 1.4.2011

Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Höhe des Kostenersatzanspruchs des Antragsgegners für das Einschaltungsentgelt einer zu Unrecht erwirkten Veröffentlichung ordnet das Gericht nicht an. Der analogen Anwendung des § 41 Abs 5 vierter Satz MedienG auf den Fall des § 17 Abs 5 zweiter Satz MedienG steht das Fehlen einer planwidrigen Lücke entgegen.

E 15.9.2010, 15 Os 45/10x, 46/10v, 47/10s, 48/10p (RS0126341)

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