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Zivilsachen § 45 EheG; § 97 AußStrG (RZ 2011/07)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2011/07RZ 2011, 74 Heft 3 v. 1.3.2011

§ 45 EheG

§ 97 AußStrG:

Beurkundet ein ägyptisches Amtsgericht eine vom Ehemann abgegebene Erklärung, er habe sich nach islamischem Recht von seiner Ehefrau getrennt und stellt das Gericht darüber eine Scheidungsurkunde aus, liegt gemäß § 97 AußStrG eine Entscheidung vor.

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