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Entscheidungen in Übersicht EÜ57 (RZ 2011, 47)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 47 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 216 EO, § 27 WEG 2002

Für die Wirksamkeit des Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG im Meistbotsverteilungsverfahren genügt die Klageführung sowie der Antrag auf Klageanmerkung beim Miteigentumsanteil des Wohnungseigentümers innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit der zu sichernden Forderung gegen den Wohnungseigentümer. Der Bewilligung und des Vollzugs der Klageanmerkung im Grundbuch bedarf es hiefür nicht.

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