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Entscheidungen in Übersicht EÜ36 (RZ 2011, 45)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 45 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 285 Abs 4 StPO

Die Gegenausführung bietet die Möglichkeit, auf Verfahrens-, Begründungs- oder Tatsachenmängel hinsichtlich der für eine Entscheidung in der Sache selbst in Frage kommenden Feststellungen hinzuweisen.

E 17.6.2010, 13 Os 100/09v (RS0125919)

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