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Entscheidungen in Übersicht EÜ7 (RZ 2011, 15)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 15 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 878 ABGB, § 934 ABGB

E 19.5.2010, 8 Ob 148/09m (RS0125897)

Es macht keinen wesentlichen Unterschied, ob eine von zwei einander gegenüberstehenden Teilleistungen im Sinne des § 878 ABGB unmöglich ist oder eine massive Äquivalenzstörung im Sinne des § 934 ABGB vorliegt. Auch bei Äquivalenzstörungen im Sinne des § 934 ABGB können daher für die Beurteilung des Umfangs der Anfechtbarkeit, aber auch der Ersetzungsbefugnis zur Rettung des Vertrags, die Abgrenzungsregeln des § 878 ABGB herangezogen werden.

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