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Entscheidungen in Übersicht EÜ216 (RZ 2011, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 284 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 1 UWG

Ein Verhalten der öffentlichen Hand ist - ungeachtet objektiver Eignung, fremden Wettbewerb zu fördern - lauterkeitsrechtlich unbedenklich, wenn andere Zielsetzungen, wie etwa die Erfüllung typischer Aufgaben der öffentlichen Hand, deutlich überwiegen.

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