§ 36 AngG, § 7 EO, § 81 EO
Da die Frage, ob die Teilnichtigkeit einer Konkurrenzklausel hinsichtlich eines ein Jahr übersteigenden Zeitraums eine absolute Nichtigkeit ist, die von Amts wegen wahrzunehmen wäre, im Titelverfahren zu klären ist, ist sie vom Exekutionsgericht nicht zu überprüfen.