§§ 1, 9 Abs 5 AHG
§ 2 Abs 2 Z 4 StaatsdruckereiG 1996, § 10 UGB:
Unzulässigkeit des Rechtswegs nach § 9 Abs 5 AHG liegt auch dann vor, wenn einer juristischen Person des Privatrechts die Besorgung hoheitlicher Aufgaben übertragen wurde. Veröffentlichungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung sind hoheitliches Handeln der Medieninhaber der Wiener Zeitung, die dabei als Organ des Bundes tätig werden.