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Entscheidungen in Übersicht EÜ199 (RZ 2011, 250)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 250 Heft 11 v. 1.11.2011

§ 74 ZPO, § 144 AußStrG

Wird ein Schriftsatz im Original mit der Unterschrift des den Einschreiter vertretenden Rechtsanwalts an das Verlassenschaftsgericht nachgereicht, erfolgt die notwendige Verbesserung des zunächst nur an den Gerichtskommissär gerichteten, nicht unterfertigten Schriftsatzes. Somit gilt der Separationsantrag iSd § 144 Abs 2 AußStrG als rechtzeitig "vor der Einantwortung" gestellt.

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