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Entscheidungen in Übersicht EÜ186 (RZ 2011, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 223 Heft 10 v. 1.10.2011

§ 23 Abs 1 StPO, § 35 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 erster Fall StPO, § 292 StPO

Entscheidungen (§ 35 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StPO) sind dann rechtsfehlerhaft, wenn die Ableitung der Rechtsfolge aus dem vom Entscheidungsträger zugrunde gelegten Sachverhaltssubstrat das Gesetz verletzt oder die Sachverhaltsannahmen entweder in einem rechtlich mangelhaften Verfahren zustande gekommen oder mit einem formalen Begründungsmangel behaftet sind.

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