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Entscheidungen in Übersicht EÜ178 (RZ 2011, 222)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 222 Heft 10 v. 1.10.2011

§ 201 Abs 2 erster Fall StGB

Die für die Qualifikation des § 201 Abs 2 erster Fall StGB erforderliche schwere Körperverletzung kann sowohl aus der Anwendung der Gewalt als auch unmittelbar aus der Durchführung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung resultieren.

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