§ 604 ABGB, § 608 ABGB, § 5 Abs 2 Z 2 AußstrG 2005, § 156 Abs 1 AußStrG 2005, § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG 2005
Jedenfalls bei der Substitution auf den Überrest sind Ersatznacherben keine Parteien des Verlassenschaftsverfahrens. Daher hat das Verlassenschaftsgericht für noch nicht gezeugte Ersatznacherben keinen Posteritätskurator zu bestellen.