Die elektronische Übermittlung von Eingaben an das Gericht und die Staatsanwaltschaften schreitet voran. Für Rechtsanwälte ist der ERV bereits Standard und alle ihre Eingaben können in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) abgerufen werden. Nunmehr steht auch den Sachverständigen die Möglichkeit offen, ihre Gutachten durch das Dokumenteneinbringungsservice (DES) im elektronischen Weg an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu übermitteln.