§ 228 ZPO
E 3.3.2010, 7 Ob 245/09v (RS0125796)
Die Grundsätze zur Feststellungsklage, dass nämlich auch die Haftungsfrage dem Grund und dem Umfang nach zwischen den Parteien endgültig abgeklärt werden soll, ist auch auf Deckungsklagen zu übertragen.
§ 228 ZPO
E 3.3.2010, 7 Ob 245/09v (RS0125796)
Die Grundsätze zur Feststellungsklage, dass nämlich auch die Haftungsfrage dem Grund und dem Umfang nach zwischen den Parteien endgültig abgeklärt werden soll, ist auch auf Deckungsklagen zu übertragen.