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Entscheidungen in Übersicht EÜ136 (RZ 2010, 212)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 212 Heft 9 v. 1.9.2010

Pkt 1 Direktverrechnungsvereinbarung, Pkt 9 Direktverrechnungsvereinbarung

E 21.4.2010, 7 Ob 30/10b (RS0125799)

Dem Versicherer stehen nach Abgabe der Kostenübernahmeerklärung folgende Einwendungen der Krankenanstalt gegenüber zu: 1) aus dem Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, dem Versicherungsvertrag; 2) aus dem Rechtsverhältnis zwischen Zedenten (Patienten) und Zessionar (Krankenanstalt) den Behandlungsvertrag oder die Falschverrechnung von Leistungen betreffend; und 3) aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherer und der Krankenanstalt selbst, nämlich dem Verrechnungsabkommen, hier der DVV.

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