§ 29 Z 1 KO
E 24.3.2010, 3 Ob 239/09g (RS0125792)
Die Auszahlung von Scheingewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems (Pyramidenspiel) ist eine unentgeltliche Verfügung. Die Anfechtbarkeit nach § 29 Z 1 KO setzt voraus, dass die Unentgeltlichkeit für den Zahlungsempfänger erkennbar war.