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Die Möglichkeiten und die Bedingungen einer wirksamen Stärkung (Mächtigung) der Opfer von Gewalt in Paarbeziehungen durch den Außergerichtlichen Tatausgleich (ATA)**)**)Seit 1.1.2008 lautet die korrekte Bezeichnung ‚Tatausgleich‘ (TA).

WissenschaftChrista Pelikan*)*)Dr. Christa Pelikan, Institut für Rechts- und KriminalsoziologieRZ 2010, 137 Heft 6 v. 1.6.2010

Kurzfassung eines Forschungsberichts

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