§ 124 StGB:
Der Begriff "Ausland" ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU ("Drittstaaten") beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland i.S. § 62 StGB ist, also nicht zum Bundesgebiet gehört.
OGH 8.9.2009, 11 Os 74/09f, 75/09b
§ 124 StGB:
Der Begriff "Ausland" ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU ("Drittstaaten") beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland i.S. § 62 StGB ist, also nicht zum Bundesgebiet gehört.
OGH 8.9.2009, 11 Os 74/09f, 75/09b