§ 26 ABGB, § 879 ABGB, VerG 2002 allg
E 13.10.2009, 1 Ob 125/09b (RS0125579)
Besteht ein sachlich gerechtfertigter Grund, einen Bewerber um die Mitgliedschaft in einem Verein - selbst bei dessen besonderen Macht- bzw Monopolstellung - zurückzuweisen, ist eine Verpflichtung zur Aufnahme zu verneinen. Im Rahmen einer Interessenabwägung sind insoweit die berechtigten Interessen des Aufnahmewerbers an der Mitgliedschaft den Interessen des Vereins an der Nichtaufnahme gegenüberzustellen.