§ 17 Abs 2 GenG
E 29.10.2009, 9 ObA 100/08h (RS0125510)
Wird im Genossenschaftsvertrag bestimmt, dass der Vorstand sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben hat, kann er unbescha-
§ 17 Abs 2 GenG
E 29.10.2009, 9 ObA 100/08h (RS0125510)
Wird im Genossenschaftsvertrag bestimmt, dass der Vorstand sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben hat, kann er unbescha-