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Vom kaiserlichen Rath zum Kommerzialrat

WissenschaftErnst M. Weiss*)*)Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.RZ 2010, 113 Heft 5 v. 1.5.2010

Einleitung

Zur Durchführung der §§ 20 und 21 des Gerichtsorganisationsgesetzes aus 1896 (GOG, vielfach novelliert, zuletzt BGBl I 2009/30 Art VIII) wurde die Verordnung vom 1. Juni 1897, RGBl Nr. 129, erlassen. Nach deren § 11 durften die fachmännischen Laienrichter bei den Handelsgerichten den Titel eines "kaiserlichen Rathes" führen.

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