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Entscheidungen in Übersicht EÜ63 (RZ 2010, 93)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 93 Heft 4 v. 1.4.2010

§ 5 Abs 1 StPO, § 5 Abs 2 StPO, § 119 Abs 1 StPO

Auch der Inhalt einer anonymen Anzeige kommt als eine die Durchsuchung von Orten (§ 117 Z 2 lit b StPO) rechtfertigende bestimmte Tatsache in Betracht. Die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts für das Hauptverfahren steht ihr keineswegs generell unter dem Aspekt der Unverhältnismäßigkeit entgegen.

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