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Kompensation einer überlangen Dauer des Strafverfahrens. Übernahme der Vollstreckungslösung des BGH in Österreich?

WissenschaftGudrun Hochmayr*)*)Univ.-Prof. Dr. Gudrun Hochmayr, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)RZ 2010, 79 Heft 4 v. 1.4.2010

1. Einleitung

Überlange Strafverfahren haben sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einem Problem entwickelt. Besonders betroffen sind Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren. So wurde Österreich unlängst durch den EGMR wegen Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK verurteilt, weil ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung länger als 14 Jahre gedauert hat1)1)EGMR Donner vs. Österreich, 22.02.2007.. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber zusätzlich zu Art. 6 Abs. 1 EMRK das Beschleunigungsgebot nunmehr in § 9 StPO ausformuliert und damit in das Blickfeld der Rechtsanwender gerückt hat. In vorbildlicher Weise bestimmt § 9 StPO:

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