Wenn in diesen Tagen die Spitzen der richterlichen Standesvertretungen mit politischen Entscheidungsträgern Gespräche zur dringend notwendigen Aufstockung des sich aus einer Studie eines nach Eigendefinition weltweit führenden Wirtschaftsberatungsunternehmens ergebenden Planstellenfehlbedarfs in der Justiz führen, bekommen sie immer wieder eines zu hören: Die Leistungen der heimischen Justiz seien zwar grundsätzlich - sowohl in ihrer Qualität wie auch punkto Verfahrensdauer - anzuerkennen, mit den Kosten läge man aber im europäischen Mittelfeld und seien daher vor einer Planstellenaufstockung ressortinterne Effizienzsteigerungen durchzuführen.