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Praxistipps zur Vernehmung und zur Glaubhaftigkeitsbeurteilung von Aussagen

WissenschaftEleonora Hübner*)*)Ass.-Prof. Mag. Dr. Eleonora Hübner, Universität Salzburg
In diesem Aufsatz verwendete personenbezogene Ausdrücke erfassen Frauen und Männer gleichermaßen.
RZ 2010, 6 Heft 1 v. 1.1.2010

Einleitung

Die Erforschung der materiellen Wahrheit gehört bekanntlich zu den wichtigsten Aufgaben der Rechtsprechungsorgane. Dabei bedienen sie sich vor allem des Personenbeweises, also der Vernehmung der Parteien oder Zeugen. In der Forensischen Aussagepsychologie, zu der ua auch die Vernehmungspsychologie gehört, wurden in den letzten Jahren vor allem durch (deutsche) Experten der Aussagepsychologie Erkenntnisse und Methoden erarbeitet, die ua zu einer Grundsatzentscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs1)1)Grundsatzentscheidung des dt. Bundesgerichtshofs über die wissenschaftlichen Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten): BGH, Urteil vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 (LG Ansbach), in: NStZ 2000, Heft 2, S. 100 ff. geführt haben. Diese Erkenntnisse beziehen sich insbesondere auch auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen, obwohl diese stets ureigenste Aufgabe des Gerichts bleiben wird und bleiben muss.

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