Das Ergebnis liegt vor. BMJ und Standesvertretungen sind sich einig:
Die von über 700 Kolleginnen und Kollegen in sechsmonatiger Erhebungstätigkeit erfassten Arbeitszeiten sind valide und werden ungekürzt den Planstellenberechnungen zu Grunde gelegt.
Bei den Bezirks- und Landesgerichten fehlen ca. 180 RichterInnen, bei den Staatsanwaltschaften ca. 40 StaatsanwältInnen. Das Defizit bei den Oberlandesgerichten, bei der Generalprokuratur und beim OGH, wie auch die eklatante Unterbesetzung im Kanzlei-, Schreib- und Rechtspflegerdienst ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Kann die ziffernmäßige Bestimmung eines Defizits in absoluten Spar- und Krisenzeiten ein Gewinn sein?!