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Entscheidungen in Übersicht EÜ145 (RZ 2010, 237)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 237 Heft 10 v. 1.10.2010

Art 33 CMR

E 5.5.2010, 7 Ob 216/09d (RS0125843)

Auch eine Schiedsklausel im Sinn des Art 33 CMR ist, soweit mit ihr das gleiche Ziel wie mit einer Gerichtsstandsklausel (nämlich ein Ausschluss der in Art 31 Abs 1 CMR genannten internationalen Zuständigkeiten) erreicht werden soll, gemäß Art 41 CMR nichtig und rechtsunwirksam.

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