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Entscheidungen in Übersicht EÜ139 (RZ 2009, 68)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 68 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 20 MedG

Art 6 MRK

Handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch des Antragstellers bzw um eine zivilrechtliche Verpflichtung des Antragsgegners, so ist das Verfahren, in dem darüber erkannt wird, nämlich das Durchsetzungsverfahren nach § 20 MedienG, den Garantien des Art 6 Abs 1 MRK unterworfen. Dies unbeschadet seines Charakters als Verfahren zur Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, zumal nach der Rechtsprechung des EGMR die Vollstreckung eines Urteils im Lichte des Art 6 MRK - insbesondere unter dem Aspekt der Verfahrensdauer - als Bestandteil des Verfahrens anzusehen ist.

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