vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ111 (RZ 2009, 65)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 65 Heft 3 v. 1.3.2009

§ 1 BVergG

Gegenstand des Vergaberechts sind Beschaffungsvorgänge des Staates im weitesten Sinn. Es muss eine "Einkaufssituation" vorliegen, in der die öffentliche Hand als Nachfrager auftritt. Kein Beschaffungsvorgang und keine "Einkaufssituation" in diesem Sinn kann angenommen werden, wenn das Schwergewicht eines Vertrags

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!