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Entscheidungen in Übersicht EÜ81 (RZ 2009, 40)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 40 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 118 Abs 1 AktG

Die Sonderprüfung nach § 118 Abs 1 AktG ist eine Kontrollmaßnahme mit dem Zweck, bestimmte Vorgänge bei der Gründung oder Geschäftsführung durch eigenverantwortliche Prüfer, deren Objektivität besonders abgesichert ist, dahin zu untersuchen, ob die Verbandsinteressen gewahrt oder vernachlässigt worden sind und die Mit-

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