Für jeden von einem Gericht bestellten SV sollte es eine Ehre und Verpflichtung sein, der Rechtspflege dienlich sein zu dürfen. Viele Kollegen stehen aber diesem hehren Wunschbild - genauso wie Rechtsanwälte - eher tolerant gegenüber und betrachten Gerichtsaufträge in erster Linie als Einnahmequelle. Wenn der SV den Auftrag trotz mangelnder Sachkenntnis nicht abgelehnt hat oder nicht die von ihm zu verlangende Mühewaltung aufgewandt hat, kann der Rechtssuchende auf der Strecke bleiben und der Richter der Unerfreulichkeit eines "Hebers" ausgesetzt sein. Aber schlampig arbeitende SV werden fast nie sanktioniert, außer in den seltenen Fällen einer nachweisbaren schuldhaft unrichtigen Gutachtenserstattung.