§ 217 StGB
Ein "Anwerben" nach § 217 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt allein die Grenzen überschreitet.
E 15.4.2008, 14 Os 164/07k (RS0123479)
§ 217 StGB
Ein "Anwerben" nach § 217 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt allein die Grenzen überschreitet.
E 15.4.2008, 14 Os 164/07k (RS0123479)