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Entscheidungen in Übersicht EÜ44 (RZ 2009, 17)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 17 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 363a StPO

§ 1 Abs 2 GRBG

Nach § 1 Abs 2 GRBG unzulässige Grundrechtsbeschwerden können nicht als Erneuerungsantrag nach § 363a StPO verstanden werden.

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