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Entscheidungen in Übersicht EÜ31 (RZ 2009, 16)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 16 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 263 StPO

Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften des § 263 StPO ist die Anwesenheit des berechtigten Anklägers in der Hauptverhandlung.

E 19.2.2008, 14 Os 146/07p (RS0123211)

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