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Entscheidungen in Übersicht EÜ4 (RZ 2009, 13)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 13 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 1295 ABGB

§ 1299 ABGB

Zweck des Behandlungsvertrages zwischen einer werdenden Mutter und ihrem Geburtshelfer ist die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden - und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden - von Mutter und Kind zu vermeiden. Ein Verdienstentgang der Mutter, der durch die Pflege des wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt behinderten Kindes entsteht, ist daher kein mittelbarer Schaden.

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