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Entscheidungen in Übersicht EÜ364 (RZ 2009, 247)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 247 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 24 FBG

§ 277 UGB

Eine Fristerstreckung zur Vorlage des Jahresabschlusses nach Ablauf der dafür vorgesehenen Fristen ist gesetzwidrig.

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