Art 1 Pkt 2.1.1 AHVB 1993
Art 2 Pkt 2.3 AHVB 1993
Der medienrechtliche immaterielle Schadenersatzanspruch nach §§ 6 ff MedienG kann nicht unter die Personenschäden subsumiert werden, wird dieser doch in Art 2.2.3. AHVB als "Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung" von Menschen definiert. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte ohne Krankheitswert fällt nicht darunter.