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Entscheidungen in Übersicht EÜ340 (RZ 2009, 245)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2009, 245 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 134 Abs 3 ArbVG

§ 5 Abs 2 ASGG

Ist ein einheitlicher Betrieb im Sinn des § 134 Abs 3 ArbVG anzunehmen, ist für eine in § 50 Abs 2 ASGG genannte Rechtsstreitigkeit, die sich nur auf eine bestimmte Betriebsstätte des Luftverkehrsunternehmens bezieht (hier: Flughafen Schwechat) ungeachtet des Unternehmenssitzes in einem anderen Gerichtssprengel gemäß § 5 Abs 2 ASGG die örtliche Zuständigkeit desjenigen Gerichts gegeben, in dessen Sprengel sich die betroffene Betriebsstätte befindet.

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