§ 12a Abs 5 MRG
Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG ist daher - im Gegensatz zur Unternehmensveräußerung - nicht befristet.
E 24.3.2009, 4 Ob 3/09h (RS0124979)
§ 12a Abs 5 MRG
Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG ist daher - im Gegensatz zur Unternehmensveräußerung - nicht befristet.
E 24.3.2009, 4 Ob 3/09h (RS0124979)