§ 224 Abs 1 Z 4 ZPO
Der Anspruch auf Fortzahlung anteiliger Wohnungsfinanzierungskosten zwecks Erhalt der vom Ehegatten dringend benötigten Wohnmöglichkeit nach § 97 ABGB ist nicht als Unterhaltsanspruch im Sinn des § 224 Abs 1 Z 4 ZPO aufzufassen und daher keine Ferialsache.