§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Liegt kein "konzernbezogenes Arbeitsverhältnis" vor, besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfällt, konzernweit zu prüfen (Abgehen von 9 ObA 310/93).