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Strafsachen §§ 175 ff StPO; Art 5 MRK (RZ 2008/14)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2008/14RZ 2008, 210

§§ 175 ff StPO

Art 5 MRK:

Es ist zulässig, bereits mit der Ausstellung eines Haftbefehles die polizeiliche Vernehmung der festzunehmenden Person und auch die Durchführung zusätzlicher Erhebungen anzuordnen, die geeignet sind, die Entscheidungsgrundlage für die Prüfung der Haftfrage zu verbreitern.

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