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Entscheidungen in Übersicht EÜ260 (RZ 2008, 209)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 209

§ 163b ABGB

Der Antrag auf "Vätertausch" nach § 163b ABGB steht dem Kind, auch wenn es vor dem 1.1.2005 geboren ist, zeitlich unbeschränkt offen.

E 19.12.2007, 9 Ob 76/07b (RS0122992)

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