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Unterhalt für Studierende

WissenschaftElke Joeinig*)*)Mag. Dr. Elke Joeinig, Rechtspraktikantin im OLG Sprengel GrazRZ 2008, 170 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

I. Einleitung

Ein Studium kostet sehr viel Geld: So sind neben den Studiengebühren und den Kosten für Lehrbücher die Lebenshaltungskosten des Studierenden abzudecken. Finanziert wird das Studium über den Bezug der Familienbeihilfe und anderer Beihilfen, über Einkommen aus einem Nebenjob und zum Großteil über die Eltern, die für die Bestreitung der Kosten aufkommen. Vielfach treten hier allerdings Problemen auf, da Eltern sich oft gegen eine Finanzierung des Hochschulstudiums ihres Kindes aussprechen.

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