vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ195 (RZ 2008, 132)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 132 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 156 AußStrG 2005

§ 158 AußStrG 2005

§ 158 AußStrG stellt auf den unbekannten Erben oder Noterben ab und nicht auf den bekannten Noterben, der unbekannten Aufenthalts ist und für den gemäß § 156 AußStrG ein Abwesenheitskurator bestellt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!