§ 3 AnerbenG
Nur ein Miterbe kann Anerbe sein. Der Antragsteller ist aufgrund der letztwilligen Verfügung nicht Miterbe. Das Anerbenrecht seines Bruders kann nicht rechtsgeschäftlich auf ihn übertragen werden.
E 13.9.2007, 6 Ob 197/07z (RS0122793)
§ 3 AnerbenG
Nur ein Miterbe kann Anerbe sein. Der Antragsteller ist aufgrund der letztwilligen Verfügung nicht Miterbe. Das Anerbenrecht seines Bruders kann nicht rechtsgeschäftlich auf ihn übertragen werden.
E 13.9.2007, 6 Ob 197/07z (RS0122793)