Im Herbst dieses Jahres soll endlich die lang ersehnte und hart erkämpfte Erhebung der Arbeitsbelastung an den Bezirks- und Landesgerichten, die Personalanforderungsrechnung (PAR) II durchgeführt werden. Im Gegensatz zur PAR I soll diesmal keine Einschätzung der Arbeitsbelastung im Nachhinein, sondern vielmehr eine so genannte, in Deutschland bereits erprobte Echtzeiterhebung erfolgen. Sehr verkürzt dargestellt bedeutet dies, dass in einem Zeitrahmen von ein paar Wochen die Dauer der einzelnen Arbeitsschritte auf Karten zu erfassen sein wird. Dabei wird es aktenbezogene Karten geben und solche, die die so genannte infrastrukturelle Zeit betreffen. Unter die infrastrukturelle Zeit fallen Tätigkeiten wie zum Beispiel die Richterbesprechung, weiters die Büroorganisation, was unter anderem das Besorgen von Arbeitsmaterial beinhaltet, oder auch das (nicht aktenbezogene) Fachgespräch mit einer Kollegin oder einem Kollegen. Der Beispiele gäbe es noch viele.