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Zivilsachen §§ 140, 372 ABGB (RZ 2008/6)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2008/6RZ 2008, 111 Heft 4 v. 1.4.2008

§§ 140, 372 ABGB:

Der Eigentümer oder Mieter einer Wohnung hat, liegt kein besonderer Rechtstitel vor, nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Räumung der Wohnung seitens des ehemaligen Partners. Dem unterhaltsberechtigten Kind steht kein Anspruch auf Benützung einer bestimmten Wohnung zu.

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