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Entscheidungen in Übersicht EÜ155 (RZ 2008, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 108 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 86 Abs 2 Z 2 AktG idF BGBl I 59/2005

§ 90 Abs1 AktG idF BGBl I 59/2005

§ 90 Abs 1 AktG idF BGBl I 59/2005 erfasst den Fall, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens gesetzlicher Vertreter eines abhängigen Unternehmens werden will (wird). Umgekehrt erfasst § 90 Abs 1 Satz 1 AktG auch den Fall, dass ein "Vorstandsmitglied" eines Tochterunternehmens zum Mitglied des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens bestellt wird. Insofern regelt § 90 Abs 1 Satz 1 AktG inhaltlich dasselbe Verbot wie § 86 Abs 2 Z 2 AktG.

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